Das ist neu in den Schulen
Mit 28. Februar müssen wieder alle Schülerinnen und Schüler in die Schule kommen.
Zurück zur Präsenzpflicht: Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab 28. Februar. Doch was bedeutet das genau? Alle Kinder müssen wieder in die Schule gehen, außer sie sind krank. Bisher war es wegen Corona möglich, dass Eltern ihre Kinder vom Unterricht entschuldigten. Auch ohne, dass ein Arzt das bestätigt, zum Beispiel weil sie Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus hatten.
Was ist noch neu?
Gibt es einen Coronafall in der Klasse, geht der Unterricht wie bisher ganz normal weiter. Das angesteckte Kind muss natürlich daheimbleiben. Neu ist, dass der Fernunterricht fällt, sollte es innerhalb von drei Tagen einen weiteren Coronafall in der Klasse geben. Ob eine Klasse in den Fernunterricht wechselt, entscheidet dann die zuständigen Menschen im Gesundheitsamt.
Auch neu: Trainer von Sportvereinen, Musiklehrer und andere Besucherinnen und Besucher dürfen wieder in die Schulen gehen. Das heißt, zum Beispiel auch Vorträge oder Vorlese-Nachmittage sind wieder möglich.
Gut zu wissen: Das Testen dreimal pro Woche und die Maskenpflicht abseits vom Sitzplatz bleiben bestehen. Ab 7. März müssen genesene und geimpfte Lehrerinnen und Lehrer keine Masken mehr tragen.
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