Öffnungen: Was die drei „G“ bedeuten

Öffnungen: Was die drei „G“ bedeuten

Geimpft, getestet oder genesen: warum diese drei „G“ ab 19. Mai besonders wichtig sind.

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Foto: Adobe Stock

Die guten Nachrichten zuerst: In den vergangenen Tagen haben sich weniger Menschen in Österreich mit dem Coronavirus angesteckt und es sind weniger Menschen auf den Intensivstationen in Krankenhäusern. Außerdem liegt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz zum ersten Mal seit sieben Monaten unter 100. Die Inzidenz ist eine Zahl, die anzeigt, wie viele Menschen in einem bestimmten Zeitraum an Covid-19 erkrankt sind. Je höher die Inzidenz-Zahl, desto mehr Menschen haben sich angesteckt. Es ist also gut, dass diese Zahl sinkt.

Getestet, geimpft, genesen

Österreich sei ab 19. Mai bereit für weitere Öffnungen. Das haben Politikerinnen und Politiker am Montag gesagt. Die Lockerungen sind also fix. Dafür werden ab dem 19. Mai die sogenannten drei „G“ wichtig sein. Die drei „G“ stehen für „getestet“, „geimpft“ oder „genesen“. Das heißt, man braucht entweder einen negativen Coronatest, eine Bestätigung, dass man schon geimpft ist, oder eine Bestätigung, dass man schon Covid-19 hatte. Kinder unter 10 Jahren müssen das alles nicht machen. Kinder, die älter als 10 Jahre sind, müssen sich schon testen lassen. Bei ihnen werden ihre Schultests gelten.

Zutritt nur mit einem der drei „G“

Für sehr viele Bereiche wird eines der drei „G“ nötig sein, damit man Zutritt hat. Das betrifft zum Beispiel weiterhin Friseure, Masseure, aber auch Gasthäuser, Freizeitparks, Hotels, Fitnessstudios, Konzerte, Theatervorstellungen oder Kinobesuche. An vielen dieser Orte werden sich die Gäste auch registrieren müssen. Vor allem dann, wenn man länger als eine Viertelstunde dort verbringen will. Registrieren bedeutet, sie müssen ihren Namen, ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben. So können sie leichter benachrichtigt werden, wenn jemand der anderen Besucher an Covid-19 erkrankt ist.

Keine Ausgangsbeschränkungen mehr

Ab 19. Mai wird es auch keine Ausgangsbeschränkungen mehr geben. Weiterhin Regeln gibt es für die Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr in der Früh. Um sogenannte „Coronapartys“ zu vermeiden, dürfen sich in öffentlichen Innenräumen in dieser Zeit weiterhin maximal vier Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten mit ihren Kindern treffen. Im Freien dürfen sich nicht mehr als zehn Erwachsene aus verschiedenen Haushalten mit ihren Kindern treffen.

In Bus, Bim und Bahn müssen alle weiterhin ebenso wie beim Einkaufen Maske (FFP2 beziehungsweise Mund-Nasen-Schutz) tragen.

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