Zeitung machen: Das sind die Regeln für Journalisten

Zeitung machen: Sorgfalt steht ganz oben

Das oberste Gebot für Journalistinnen und Journalisten ist die Wahrheit. Welche Pflichten die Presse sonst noch hat und was hinter dem Presserat steckt.

Journalistinnen und Journalisten müssen immer wahrheitsgetreu berichten
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Leute, die für eine Zeitung, einen Fernseh- oder Radiosender arbeiten, haben vor allem eine Aufgabe: Sie sollen Menschen über alles, was los ist, informieren. Sie berichten darüber, was Politikerinnen und Politiker vorhaben und was in anderen Ländern passiert. Sie schreiben über Fußballspiele, Unfälle, Überfälle, Konzerte und vieles mehr.

Ehrenkodex

Wie in jedem Beruf müssen sich auch Journalistinnen und Journalisten an einige Grundsätze halten. Diese Regeln stehen im sogenannten Ehrenkodex der österreichischen Presse niedergeschrieben. „Kodex“ bedeutet so viel wie „Gesetzbuch“.

Die oberste Regel besagt: Journalistinnen und Journalisten müssen immer wahrheitsgetreu berichten. Die Menschenwürde anderer darf nicht verletzt werden. Genaue Recherche (sprich: reschersche) ist wichtig. Gerüchte dürfen nicht als Fakten ausgegeben werden.

Sogenannte Diskriminierung ist verboten. Wird jemand diskriminiert, wird er benachteiligt, zum Beispiel aufgrund seiner Herkunft, Religion oder einer Behinderung. Bei Streitigkeiten dürfen sich Journalistinnen und Journalisten nicht auf eine Seite stellen. Von ihnen wird gefordert, dass sie fair und unparteiisch bleiben.

Der Presserat

Ob diese Regeln eingehalten werden, überprüft der sogenannte Presserat. Das ist eine Vereinigung, die Medien auf Fehler hinweist. Leserinnen und Leser können sich beim Presserat über Beiträge beschweren.

Gut zu wissen: Diese Grundsätze gelten für alle Texte und Teile einer Zeitung, für die die Redaktion zuständig ist. Zeitungen und Zeitschriften, die sich bereit erklären, den Ehrenkodex einzuhalten, verpflichten sich, auf jeden Fall Erkenntnisse des Österreichischen Presserates, die sich gegen die eigene Zeitung richten, zu veröffentlichen. Hinweis: Das Erkenntnis (Achtung: hier mit neutralem Artikel) meint einen behördlichen Entscheid (eine Entscheidung), in dem Fall also des Presserates.

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