Was Alexander Van der Bellen als Bundespräsident darf
Zur Angelobung am 26. Jänner erklären wir, welche Aufgaben der österreichische Bundespräsident hat.
Im Oktober des Vorjahres wurde Alexander Van der Bellen (79) für weitere sechs Jahre zum österreichischen Bundespräsidenten gewählt. Am 26. Jänner, etwas mehr als drei Monate später, findet seine Angelobung statt. Bei der Angelobung legt der Bundespräsident das feierliche Versprechen ab, der Republik Österreich und dem österreichischen Volk zu dienen. „Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.“ Diesen Satz wird Alexander Van der Bellen vor österreichischen Politikerinnen und Politikern sagen. Außerdem sind zur Angelobung auch noch rund 700 Gäste aus dem Inland und dem Ausland eingeladen.
Welche Aufgaben hat der Bundespräsident?
Der Bundespräsident ist oft in den Nachrichten zu sehen. Dabei schüttelt er viele Hände und führt Gespräche. Seine wichtigste Aufgabe ist es nämlich, sein Land zu vertreten. Dafür trifft er sich zum Beispiel mit Politikern aus aller Welt. Hinzu kommt, dass der Bundespräsident für die sogenannte Angelobung der Regierung zuständig ist. Dabei müssen die Politiker im Beisein des Bundespräsidenten schwören, dass sie sich an die Gesetze des Landes halten werden. Misstraut der Präsident der Regierung, kann er sie aber auch wieder entlassen. Das ist in Österreich aber bisher noch nicht passiert.
Macht der Bundespräsident die Gesetze?
Nein. Der Bundespräsident ist zwar der oberste Vertreter seines Landes, aber viel entscheiden darf er nicht. Die Gesetze macht das Parlament. Der Bundespräsident ist derjenige, der zum Schluss das fertige Gesetz unterschreibt und freigibt. So zeigt er den Menschen: Seht her, hier ist alles ordentlich abgelaufen.
Darf sich der Bundespräsident in Kriege einmischen?
Nein. Der Bundespräsident ist zwar der oberste Chef über das Heer, aber die Verantwortung für die Soldaten, Waffen und Kasernen trägt Klaudia Tanner. Sie ist unsere Ministerin für Verteidigung. Aber auch sie würde nicht einfach so Soldaten in den Krieg schicken. Denn Österreich ist ein sogenannter neutraler Staat. Das bedeutet unter anderem, dass sich unser Land nicht in Kriege anderer Staaten einmischen darf.
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