Masken ab in den Schulen

Masken ab in den Schulen

Mit 21. Februar fällt die Maskenpflicht am Sitzplatz für alle Schulstufen.

Am Sitzplatz müssen keine Schutzmasken mehr getragen werden
Foto: Adobe Stock

Wieder werden die Coronaregeln an Schulen gelockert. Mit 21. Februar müssen alle Schüler am Platz keine Masken mehr tragen. Das gilt dann auch für die älteren Schülerinnen und Schüler. In der Volksschule gibt es die Regel ja schon. Ist man im Gang oder sonst wo im Schulgebäude unterwegs, gilt aber weiter Maskenpflicht. Für Kinder der Volksschulen und der Unterstufe reicht dort ein Mund-Nasen-Schutz. Die Älteren brauchen im Gang eine FFP2-Maske.

Weiter testen

Dreimal in der Woche gibt es weiterhin Coronatests, und zwar für alle – egal ob geimpft oder nicht. Zwei Tests davon sind PCR-Tests, einer ein Antigen-Test.

Bekommt ein Schüler oder eine Schülerin Covid-19, muss diese Person natürlich daheimbleiben. Für den Rest geht der Unterricht in der Klasse normal weiter. In diesem Fall müssen alle übrigen Kinder der Klasse jedoch fünf Tage lang täglich getestet werden. Gibt es innerhalb von drei Tagen einen weiteren Coronafall in dieser Klasse, dann wird auf Fernunterricht umgestellt.

Schulveranstaltungen wie etwa Skikurse sind wieder möglich. Der Besuch von schulfremden Personen, zum Beispiel Fußballtrainern oder Musiklehrern, bleibt aber weiter verboten. Ausnahmen sind Schulen, in denen Leistungssport unterrichtet wird.

Wie geht es weiter?

Weitere Lockerungen der Coronaregeln dürfte es Ende Februar geben. Da endet die sogenannte Sicherheitsphase (sprich: sicherheitsfase). Wir halten euch auf dem Laufenden.

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