Mit 1. Juli: Ab jetzt heißt es „Masken ab“

Mit 1. Juli: Ab jetzt heißt es „Masken ab“

Mit 1. Juli gibt es neue Corona-Lockerungen. Hier die wichtigsten für dich zusammengefasst.

In vielen Bereichen braucht man keine Schutzmaske mehr
Foto: Adobe Stock

Ab 1. Juli gibt es neue gelockerte Coronaregeln. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Da es in den Sommerferien keine Coronatests in den Schulen geben wird, fällt die Testpflicht für Kinder bis 12 Jahre. Ab 12 Jahren kannst du dich in den Testzentren, Apotheken etc. testen lassen.
  • Sperrstunde fällt: Alle Gasthäuser, Bars oder Discos dürfen wieder so lange offen haben, wie sie wollen. Auch Veranstaltungen haben keine Sperrstunde mehr.
  • Maskenpflicht: FFP2-Masken müssen nur noch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen getragen werden. In Öffis und Geschäften reicht ab dem 1. Juli ein Mund-Nasen-Schutz. Gehst du in ein Gasthaus oder Lokal, brauchst du gar keine Maske mehr. Auch beim Friseur gilt keine Maskenpflicht mehr.
  • Abstand: Auch die Abstandsregel fällt mit 1. Juli. Das bedeutet auch, dass wieder mehr Menschen in Geschäften und bei Veranstaltungen dabei sein dürfen.

3-G-Regel bleibt

Alle Lockerungen sind möglich, weil derzeit nur sehr wenige Menschen in Österreich an Covid-19 erkrankt sind. Außerdem sind schon viele Menschen geimpft.

Wichtig ist: Die 3-G-Regel bleibt. Überall, wo die 3-G-Regel bisher gegolten hat, bleibt das vorerst auch so. Das heißt, viele Zutritte (zu Gasthäusern, Veranstaltungen, Fußballspielen etc.) sind davon abhängig, ob man entweder getestet, genesen oder geimpft ist. Gut zu wissen: Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von den 3-G-Bestimmungen grundsätzlich befreit.

Ausnahme Wien

In Wien brauchen künftig auch Kinder ab sechs Jahren einen Corona-Nachweis an Orten, wo die 3-G-Regel gilt, also zum Beispiel in Gasthäusern. Außerdem neu ist, dass in Wien die sogenannten Wohnzimmertests – also Antigentests, die man alleine zu Hause oder in Lokalen macht – nicht mehr als Zutrittstests erlaubt sind.

Spucktests im Burgenland

Im Burgenland haben Schülerinnen und Schüler auch in den Sommerferien die Möglichkeit, sich gratis auf das Coronavirus testen zu lassen. Alle Schulkinder bis zum 15. Lebensjahr können sich pro Woche drei Spucktests auf der Gemeinde abholen. Auch für Vereine und die Ferienbetreuung sind Gratistests geplant.

 

Ab 22. Juli soll es weitere Lockerungen für Österreich geben.

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