Eine besondere Sitzung im Parlament
Antrittsrede und Misstrauensantrag: Was am Dienstag in der Sondersitzung des Nationalrates los war.
Jeden Tag etwas Neues: In der österreichischen Politik geht es gerade sehr turbulent zu. Sebastian Kurz ist als Bundeskanzler zurückgetreten. Gegen ihn und einige seiner engsten Vertrauten gibt nämlich schwere Vorwürfe. Es geht um Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit. Alexander Schallenberg wurde als neuer Kanzler angelobt und auch der Außenminister ist neu. Mehr darüber kannst du hier lesen.
Wegen all der Vorfälle gab es am Dienstag eine Sondersitzung im Nationalrat, also im österreichischen Parlament. Dort hat der neue Bundeskanzler seine Antrittsrede gehalten. Das heißt, er hat zum ersten Mal in seiner Funktion als Bundeskanzler vor dem Parlament gesprochen. In seiner Rede sagte er, was für ihn bei seiner Arbeit im Bundeskanzleramt in Zukunft wichtig sein wird, zum Beispiel wie er mit Corona, den Flüchtlingen oder auch der Arbeitslosigkeit umgehen will. Dabei verriet er, dass er den gleichen Weg wie Sebastian Kurz, sein Vorgänger, gehen will. Das finden viele andere nicht so gut, vor allem die Politikerinnen und Politiker der Opposition. Lies hier, was das bedeutet!
Noch bevor Sebastian Kurz am Samstag zurückgetreten ist, war geplant, gegen ihn einen Misstrauensantrag zu stellen. Das wollten einige Politikerinnen und Politiker in der Sondersitzung am Dienstag im Parlament machen. Nachdem Sebastian Kurz aber zurückgetreten war, war das kein Thema mehr. Dennoch hat es einen Misstrauensantrag gegeben, und zwar von der SPÖ gegen Finanzminister Gernot Blümel und von der FPÖ gegen die gesamte Regierung.
Was ist ein Misstrauensantrag?
Das Wort „Misstrauensantrag“ wird in der Politik verwendet. Wenn viele Mitglieder des Parlaments sehr unzufrieden sind mit der Arbeit der Regierung, dann können sie einen Misstrauensantrag stellen. Im Parlament wird dann abgestimmt, ob die Regierung oder einzelne Mitglieder der Regierung (Minister/Ministerinnen) weiter ihre Arbeit machen dürfen oder nicht. Wenn die Mehrheit der Politiker im Parlament dem Misstrauensantrag zustimmt, müssen die Politiker, denen das Misstrauen ausgesprochen wurde, ihr Amt niederlegen.
Gernot Blümel betonte, dass er mit den Vorwürfen rund um Sebastian Kurz nichts zu tun habe. Er will auch nichts davon gewusst haben. Jetzt werden alle diese Vorwürfe geprüft. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Das bedeutet, dass alle als unschuldig gelten, bis ein Gericht sie schuldig spricht. Für die beiden Misstrauensanträge gab es im Parlament übrigens keine Mehrheit. Das heißt, dass alle wie bisher weiterarbeiten dürfen.
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