Wie der Staat mit Fußfesseln Geld sparen will

Wie der Staat mit Fußfesseln Geld sparen will

Hausarrest statt Gefängnis: Ab jetzt können mehr Gefangene einen Teil ihrer Strafe zu Hause absitzen. Sie müssen dafür eine Fußfessel tragen. Doch frei sind sie damit nicht.

Eine elektronische Fußfessel am Knöchel: Damit können Gefangene ihre Strafe auch zu Hause absitzen
Imago

Aus einem Gefängnis zu fliehen, ist schwer. Die Fenster sind vergittert. Die Türen sind dick und schwer. Das ganze Gebäude ist von einer hohen Mauer umgeben. Außerdem stehen überall Polizisten, die die Gefangenen bewachen.

Derzeit sitzen in Österreich mehr als 9.500 Menschen im Gefängnis. Manche davon haben eine Bank überfallen. Andere haben etwas gestohlen. Und es gibt auch einige, die jemanden ermordet haben.

Hausarrest

Doch nicht alle Gefangenen müssen ihre gesamte Strafe im Gefängnis absitzen. Seit mehr als zehn Jahren gibt es die  sogenannte elektronische Fußfessel. Damit kann ein Häftling einen Teil seiner Haftstrafe zu Hause absitzen.

Bis jetzt konnten nur Häftlinge eine Fußfessel beantragen, die höchstens noch zwölf Monate Strafe zu verbüßen hatten. Wer also zu drei Jahren verurteilt wurde und bereits zwei Jahre im Gefängnis verbracht hat, konnte das letzte Jahr mit einer Fußfessel zu Hause verbringen. Nur Menschen, die eine schwere Gewalttat begangen haben und als gefährlich gelten, bekommen keine Fußfessel.

Neue Regeln

Jetzt wurden die Regeln geändert. Ab sofort gibt es die Fußfessel auch für Häftlinge, die noch bis zu 24 Monate ihrer Strafe absitzen müssen. Mit der neuen Regeln können  jetzt also viel mehr Gefangene eine Fußfessel beantragen. Nur für Menschen, die eine schwere Straftat begangen haben, bleibt die Fußfessel auch weiterhin verboten.

Ein Sender am Fuß

Eine Fußfessel sieht aus wie eine große Armbanduhr aus Plastik. Sie wird mit einem festen Band am Knöchel befestigt, das nur Fachleute öffnen können. Auf diesem Band ist ein Sender, der ständig überprüft, wo jemand ist. Wenn ein Häftling die Wohnung ohne Erlaubnis verlässt, schlägt das Gerät sofort Alarm.

Die Häftlinge sitzen zwar zu Hause, doch die Polizei weiß immer, ob sie sich an die Regeln halten. Wer die Regeln bricht, muss sofort zurück ins Gefängnis.

Streng überwacht

Zu Hause zu sein klingt besser als eine Zelle mit Mauern und Gittern. Doch mehr Freiheiten als im Gefängnis hat der Häftling deswegen nicht. Ein Gefangener mit Fußfessel darf die Wohnung nur verlassen, wenn das Gericht es erlaubt. Er darf nur zur Arbeit, zur Uni oder zum Arzt gehen. Baden an einem heißen Sommertag ist verboten. Freunde treffen ist verboten. Ins Kino gehen auch. Und so wird dann selbst die eigene Wohnung schnell zu einem Gefängnis ohne Mauern.

22 Euro am Tag

Damit jemand eine Fußfessel tragen darf, muss der Häftling eine Wohnung oder ein Haus haben. Er muss Arbeit haben oder eine Ausbildung machen. Und alle, die in der Wohnung leben, müssen zustimmen. Dazu kommt der Preis. Die Fußfessel kostet rund 22 Euro pro Tag, die der Häftling zahlen muss. Wer also zwei Jahre seiner Strafe zu Hause absitzt, zahlt dafür mehr als 16.000 Euro.

Kosten sparen

Die Änderung soll vor allem Geld sparen. Ein Gefängnis kostet viel. Es braucht Räume, Essen, Heizung und Strom. Dazu kommt das Personal, das Tag und Nacht auf die Gefangenen aufpasst. Mit einer Fußfessel zu Hause fallen viele dieser Kosten weg. Der Staat muss kein Zimmer und kein Essen bezahlen und braucht auch weniger Wachen. So sollen jedes Jahr 20 bis 25 Millionen Euro gespart werden.

Die Fußfessel hat noch einen Vorteil: Häftlinge können ihre Wohnung behalten. Sie können weiterarbeiten und bei der Familie bleiben. Und nach der Strafe ist es einfacher, wieder ein normales Leben zu führen.

Mehr Fußfesseln

Bisher tragen in Österreich rund 350 Menschen eine Fußfessel. Mit den neuen Regeln werden es sicher deutlich mehr sein, die einen Teil ihrer Strafe zu Hause absitzen werden.

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