Heiraten – ab wann darf man das in Österreich?

Heiraten – ab wann darf man das in Österreich?

In Somalia soll ein achtjähriges Mädchen verheiratet worden sein. Kann das auch bei uns passieren?

Auch in Afghanistan (Asien) gibt es Stimmen gegen Kinderehen („Early Marriages“)
Auch in Afghanistan (Asien) gibt es Stimmen gegen Kinderehen („Early Marriages“)
Imago/Xinhua

Fatima ist ein achtjähriges Mädchen in Somalia. Das ist ein Land im Osten von Afrika. Britische Medien haben berichtet, dass das Mädchen mit einem erwachsenen Mann verheiratet sein soll. In Somalia ist jemand erwachsen, der 15 Jahre alt ist. Und Erwachsene dürfen heiraten. In dem Land dürfen aber auch jüngere Personen verheiratet werden. Das heißt, dass Erwachsene entscheiden, dass zum Beispiel ein 14-jähriges Mädchen einen Mann heiraten soll.

Die Organisation Unicef, die sich weltweit für Kinder einsetzt, meint, dass in Somalia fast jedes zweite Mädchen vor der Volljährigkeit verheiratet wird. Damit sind in dem Land Kinderhochzeiten noch immer üblich. Trotzdem gibt es jetzt Menschen in Somalia, die sagen: Es ist nicht in Ordnung, wenn ein achtjähriges Mädchen verheiratet wird.

Heiraten in Österreich

Aber wie ist das in Österreich? In unserem Land dürfen Personen heiraten, die volljährig und entscheidungsfähig sind. Das heißt, die Personen müssen reif genug sein.

Volljährig ist man in Österreich mit 18 Jahren. Das ist auch das „gesetzliche Heiratsalter“. Menschen müssen also 18 Jahre alt sein, um heiraten zu dürfen. Eine Ausnahme beim Alter gibt es: Einer der beiden Ehepartner kann auch erst 16 Jahre alt sein. Dann müssen aber die Eltern zustimmen. Und das sogar vor einem Notar, das ist eine Art Rechtsanwalt. Und der zweite Ehepartner muss bereits 18 Jahre alt sein.

Das bedeutet: In Österreich dürfen Kinder nicht heiraten und sie dürfen nicht verheiratet werden.

Wer darf wen heiraten?

In Österreich dürfen Frauen Männer heiraten. Und Männer dürfen Frauen heiraten. Seit 2019 dürfen hier auch zwei Frauen heiraten. Und es dürfen zwei Männer heiraten. Alle sind also gleichgestellt.

Wer darf wen nicht heiraten?

Die beiden Menschen, die heiraten wollen, dürfen aber nicht blutsverwandt sein. Sie dürfen also zum Beispiel nicht Vater und Tochter oder Mutter und Sohn sein. Sie dürfen auch nicht Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Es darf auch nicht ein Adoptivelternteil das eigene Adoptivkind heiraten, solange der sogenannte Adoptivvertrag gültig ist. Adoption bedeutet, dass Eltern ein Kind großziehen, das nicht ihr eigenes ist. Dazu gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht, dass die Adoptiveltern alle Rechte und Pflichten wie die eigentlichen Eltern haben: Sie sind zum Beispiel die Vertreter des Kindes vor dem Gesetz, sie kümmern sich um das Kind und erziehen es.

Und jede Person darf in Österreich nur dann heiraten, wenn sie noch nicht verheiratet ist. Es darf also niemand doppelt oder öfter verheiratet sein.

Hier kannst du nachlesen, wie die Unicef Kindern hilft.

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