Coronaregeln: Das gilt jetzt!
Die Maske ist wieder zurück. Wo genau sie getragen werden muss.

Mit Donnerstag (24. März) gibt es wieder neue, strengere Coronaregeln. Und das, obwohl sie erst vor etwas mehr als zwei Wochen gelockert wurden. Der Grund für die strengeren Regeln: Die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus steigt weiter. Anders als erhofft. Wir haben die wichtigsten neuen Regeln für dich zusammengestellt.
Das ist neu
In ganz Österreich müssen die Menschen wieder Schutzmasken tragen. Getragen werden müssen Masken wie bisher in Bussen, Zügen, Straßenbahnen, Banken, Apotheken, Taxis, Supermärkten, bei der Post oder in Spitälern. Neu ist, dass jetzt auch wieder Schutzmasken in allen Geschäften (zum Beispiel im Sportgeschäft), in Gasthäusern (außer am Sitzplatz), beim Friseur, in Hotels, Kinos, Theatern, bei Veranstaltungen oder bei Sportveranstaltungen in Innenräumen getragen werden müssen. Auch wenn deine Eltern ihren Arbeitsort betreten, müssen sie eine Maske tragen. Wer kann, soll weiter zu Hause arbeiten, empfehlen die Politikerinnen und Politiker.
Gut zu wissen: In den Schulen bleiben die Regeln wie bisher. Masken müssen dort zwar in den Gängen getragen werden, nicht aber in den Klassen. Bis Ostern sollen diese Regeln in der Schule vorerst so bleiben.
Ausnahmen möglich
Es soll auch Ausnahmen von der Maskenpflicht geben. Wann genau? Solche Ausnahmen können zum Beispiel für Nachtlokale oder bestimmte Veranstaltungen (zum Beispiel eine Hochzeit oder eine Party) gemacht werden. Besucherinnen und Besucher müssen dann VOR dem Zutritt auf 3G kontrolliert werden. Das heißt, man muss entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Die Maske muss dann nicht getragen werden.
Neues zur Quarantäne
Die Quarantäne (sprich: karantäne) kann früher beendet werden. Schon ab dem fünften Tag, nachdem die Quarantäne begonnen hat, kann sie wieder enden. Dafür muss der Betroffene mindestens 48 Stunden, also zwei Tage, keine Beschwerden gehabt haben. Zu Beschwerden kann man auch Symptome sagen. Alles machen und überall hingehen dürfen diese Menschen aber noch nicht. Es gelten sogenannte „Verkehrsbeschränkungen“. Was das heißt? Wenn diese Menschen andere Menschen treffen, müssen sie eine FFP2-Maske tragen, drinnen und draußen. Auch Besuche im Gasthaus, im Stadion, im Pflegeheimen sowie Konzerte sind verboten. Sie könnten andere nämlich noch anstecken. Zur Arbeit gehen oder einkaufen sind aber erlaubt. Dabei muss eine Schutzmaske getragen werden. Bei Kindern von sechs bis 14 Jahren reicht übrigens ein Mund-Nasen-Schutz. Jüngere Kinder sind davon gar nicht betroffen.
Gut zu wissen: Von den „Verkehrsbeschränkungen“ kann man sich mit einem PCR-Test auch Freitesten.